Für Angehörige


Bei einer unheilbaren Erkrankung werden auch Veränderungen auf die Angehörigen zukommen. Für viele Menschen ist das eine neue Erfahrung und es besteht oft Unsicherheit und Hilflosigkeit im Umgang mit dieser neuen Lebenssituation.


Hier unterstützen wir Sie gerne mit Fachwissen, Erfahrung und Einfühlungsvermögen in die individuelle familiäre Situation. Das geschieht immer in enger Zusammenarbeit mit Ihrem Hausarzt und Pflegedienst.

Um Ihren Angehörigen in die SAPV aufnehmen zu können, benötigen wir eine Verordnung nach
Muster63. Sprechen Sie den behandelnden Hausarzt darauf an.

Im Rahmen der Angehörigenbetreuung bieten wir eine
24-stündige Rufbereitschaft an 7 Tagen in der Woche an.

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